Die Verwendung des Hygienicus-Siegels ist Unternehmen erst nach der Durchführung einer neutralen und fachgerechten Prüfung durch einen unabhängigen Prüfer erlaubt.
Der beauftragte Auditor ist in seiner Entscheidung in Bezug auf die Erfüllung der Kriterien unabhängig, die notwendige Fachkenntnis zur Beurteilung der Kriterien liegt vor.
Die Prüfung selbst erfolgt im Rahmen eines nicht angekündigten Termins.
So kann der Auditor sich von der tatsächlichen Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen im normalen Geschäftsalltag bestmöglich überzeugen.
Die Kriterien zur Vergabe des Hygienicus-Siegels an Optik-Fachgeschäfte finden Sie in Kürze hier:
Die Hygienicus-Siegel-Initiative wurde wettbewerbsrechtlich in Bezug auf die Vergabekriterien und deren fachgerechte Bewertung durch die Kanzlei Weiß & Partner (Esslingen) beraten.
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